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 Unterhaunstädter Weg 17 | 85055 Ingolstadt

Was tun im Todesfall?

Wir unterstützen Sie im Trauerfall

Wenn ein nahestehender Mensch verstirbt, ist es schwer, an alles zu denken und die nächsten Schritte zu überblicken. Als Bestatter mit langjähriger Tradition begleitet Sie Wolfgang Männer in Ingolstadt und der Region persönlich und einfühlsam durch diese schwere Zeit.

Wir erklären Ihnen verständlich, was jetzt zu tun ist, kümmern uns um die notwendigen Formalitäten und nehmen Ihnen so viele organisatorische Aufgaben wie möglich ab. Im Trauerfall sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und stehen Ihnen vom ersten Gespräch bis zur Beisetzung zuverlässig zur Seite.

Was ist jetzt als Erstes zu tun?

Einen Arzt verständigen

Bei einem Todesfall zu Hause muss der Tod zunächst ärztlich festgestellt werden. Wenden Sie sich dazu an den Hausarzt oder einen erreichbaren Arzt.

Angehörige oder Vertrauensperson informieren

Informieren Sie zunächst die engsten Angehörigen. Es kann entlastend sein, eine vertraute Person hinzuzuziehen, die Sie bei Telefonaten und organisatorischen Aufgaben unterstützt.

Bestattungsinstitut anrufen

Sie erreichen uns Tag und Nacht unter 0841 955890. Wir klären mit Ihnen, was unmittelbar zu tun ist, und kümmern uns anschließend um die Überführung und die weiteren Schritte.

Wichtige Dokumente bereitlegen

Suchen Sie die vorhandenen Personenstandsurkunden und persönlichen Dokumente zusammen. Es ist kein Problem, wenn zunächst nicht alles auffindbar ist. Wir prüfen gemeinsam, welche Unterlagen noch benötigt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl der Bestattungsart.
Ob Erd-, Feuer-, Natur- oder Seebestattung: Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und helfen Ihnen, eine passende Form des Abschieds zu finden.

Dokumenten Checkliste

Für die Beurkundung des Sterbefalls werden Personenstandsurkunden benötigt. Bringen Sie zum ersten Gespräch möglichst die folgenden Unterlagen im Original mit.
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • vorhandene Bestattungsvorsorge
  • Unterlagen zu einer bestehenden Grabstätte
Je nach Familienstand
Bei Ledigen
Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Bei Verheirateten
Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Bei Verwitweten
Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners
Bei Geschiedenen
Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
Falls vorhanden können weitere Unterlagen hilfreich sein:
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenunterlagen
  • Lebens- oder Sterbegeldversicherungen
  • Testament oder Erbvertrag
  • Kontaktdaten von Arbeitgeber oder Vermieter

Was wir für Sie übernehmen

Nach dem ersten Gespräch übernehmen wir je nach vereinbartem Leistungsumfang unter anderem:
Formalitäten und Dienstleistungen beim Sterbefall
  • Erledigen der Formalitäten
  • Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim holen wir die Todesbescheinigung dort mit ab.
  • Wir nehmen das Abmelden beim Bürgeramt vor.
  • Melden den Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes an.
  • Fordern die Sterbeurkunden an und übergeben Sie Ihrem Amt.
Terminvereinbarungen – Trauerfeier – Trauerredner
  • Wir von Bestattungen Wolfgang Männer stimmen den Termin für die Trauerfeier zwischen Ihnen und dem Friedhof ab und melden die Beerdigung dort an.
  • Bestellen eines Geistlichen oder eines Trauerredners bzw. einer Trauerrednerin des Bestattungsinstituts Wolfgang Männer.
  • Sofern gewünscht, vermitteln und bestellen wir Musiker und Sänger, etc. Wir bestellen den Blumenschmuck zum festgelegten Termin.
Organisieren Ihrer Trauer- und Zeitungsanzeigen
  • Wir beraten Sie kompetent beim Entwurf von Trauer- und Zeitungsanzeigen.
  • Wir fertigen in der eigenen Druckerei die Drucksachen, kümmern uns um Korrekturen und stimmen die Druckfreigabe mit Ihnen ab.
  • Die Todesanzeige wird beim Donaukurier oder anderen Zeitungen aufgegeben, und wir übernehmen dabei die Abstimmung mit der Redaktion.
Beantragen finanzieller Leistungen
  • Beantragen der Vorschusszahlung an Ehepartner aus der laufenden Rente (3 Monate).
Beantragen der Zahlung von Leistungen oder Beihilfen bei:
  • Lebens- und Sterbegeldversicherungen, betrieblichen Pensions- und Sterbekassen, Berufsgenossenschaften (bei Tod durch Berufskrankheit oder Arbeitsunfall)
  • Versorgungsamt, Verbänden, Vereinen und Organisationen, bei denen die oder der Verstorbene Mitglied war.
Kündigungen – Benachrichtigen beim Sterbefall
  • Gas, Strom
  • Telefon, Rundfunk, Fernsehen
  • Zeitungen und Zeitschriften.
Rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da.
Bei einem aktuellen Todesfall erreichen Sie uns rund um die Uhr.